- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen
- Mindestalter 18 Jahre
Anzahl Theorieunterricht bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- 12 Doppelstunden à 90 Min Grundstoff
- 4 Doppelstunden à 90 Min speziell für die Klasse A
Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
- 6 Doppelstunden à 90 Min Grundstoff
- 4 Doppelstunden à 90 Min speziell für die Klasse A
Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren
Theorieunterricht nicht vorgeschrieben
Anzahl Sonderfahrten bei Ersterwerb einer Motorradklasse
- 5 Stunden à 45 Minuten Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung/Nacht
Anzahl Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 als 2 Jahre:
- 3 Stunden à 45 Minuten Landstraße
- 2 Stunden à 45 Minuten Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung/Nacht